Herr Jahn erkundigt sich zum Thema „Parken in der Friedrichstraße“, ob bereits Hinweise der Feuerwehr vorliegen. Herr Bürgermeister Voß verweist auf den Tagesordnungspunkt 12. Dort werde er einen Sachstandsbericht geben.

 

Frau Harrje spricht das Thema Ortsentwicklung an. Da es offensichtlich kurz nach dem Neubaugebiet Krützkrög schon wieder Pläne für ein ähnlich großes Neubaugebiet gebe, möchte sie hinterfragen, ob Laboe wirklich noch so ein großes Neubaugebiet benötige, welche Vorteile sich hierdurch ergeben, ob der Zeitpunkt wirklich geeignet sei und wohin sich Laboe eigentlich entwickeln wolle. Sie möchte anregen, sich hiermit intensiv zu beschäftigen. Herr Bürgermeister Voß erläutert hierzu, dass der Flächennutzungsplan die in Rede stehende Fläche als Wohnbaufläche ausweise und zeigt kurz den Weg und die einzelnen Schritte eines Planverfahrens auf.

 

Herr Hildebrandt spricht das Bürgerinfoportal auf der Homepage des Amtes Probstei an. Er werde regelmäßig aufgefordert, sog. cookies zuzustimmen und frage sich, was das Amt Probstei mit seinen Daten wolle. Herr Bürgermeister Voß erläutert, dass er dies technisch nicht abschließend erklären könne, er diese Frage aber mit dem Amt klären werde.

 

Herr Hildebrandt erkundigt sich ferner, ob die Beschäftigten des Amtes die Gemeinde Laboe verlassen. Herr Bürgermeister Voß erläutert, dass nach dem Fusionsvertrag zwischen der Gemeinde Laboe und den übrigen amtsangehörigen Gemeinden ein Verwaltungsstandort in Laboe vorzuhalten sei. Die Beschäftigten des Amtes werden also weiterhin vor Ort tätig sein.

 

Herr Hildebrandt erkundigt sich schließlich als langjähriger Nutzer des Hafens, wer von der Gemeinde an dem im März anberaumten Gerichtstermin vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig teilnehmen werde. Herr Bürgervorsteher Meggle erläutert, dass er teilnehmen werde. Herr Bürgermeister Voß ergänzt, dass außerdem der Amtsdirektor des Amtes Probstei als Hafenbehörde und er selbst als Betreiber des Hafens für die Gemeinde dem Gerichtstermin beiwohnen werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Bürgervorsteher schließt die Einwohnerfragestunde.