Gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.11.2020 werden keine Einwände erhoben.

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde eine Bauvoranfrage an die untere Bauaufsichtsbehörde verwiesen. In einer Grundstücksangelegenheit wurde an den Festsetzungen des B-Plans 10 festgehalten.