Herr Hildebrandt spricht den Radweg im Brodersdorfer Weg an und bemängelt, dass dieser zwar neu aber bereits sehr schadhaft ist. Er vermutet mangelnde Verdichtung. Herr Hildebrandt bittet um Auskunft, ob hier etwas unternommen wird, und ob Abnahmen durchgeführt werden.

Dem Bürgermeister sind die Schäden am Radweg nicht bekannt. Er teilt mit, dass grundsätzlich Abnahmen nach der Baufertigstellung und zum Ende der Gewährleistungsfrist stattfinden.

 

Herr Wiener stellt sich als Anwohner der Teichstraße vor. Er berichtet, dass es vor einigen Jahren bereits einmal Pläne gab, die Obstwiesen der Teichstraße zu bebauen, wofür das Gebäude in der Teichstr. 22 einer Zufahrt zu diesem Baugebiet weichen sollte. Diese Pläne wurden seinerzeit jedoch nicht umgesetzt. Da sich nun Gerüchte mehren, fragt Herr Wiener an, ob im Rahmen der Verdichtung jetzt doch eine Bebauung erfolgen soll.

Der Bürgermeister erläutert, dass es sich bei dieser Fläche baurechtlich um einen Außenbereich im Innenbereich handelt, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Damit ist eine Bebauung für Wohngebäude ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht möglich. Einen Beschluss für einen Bebauungsplan hat die Gemeinde hier nicht gefasst.