Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange entsprechend den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

2.    Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 71 für das Gebiet „nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofsweg und westlich der Strandstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

3.    Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 

4.    Dem Schulverband soll ein entsprechender Hinweis auf das Monitoring der externen Kompensationsflächen gegeben und um Umsetzung gebeten werden.

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl führt in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts spricht den Umweltbericht an und schlägt vor, einen Hinweis auf das Monitoring mit aufzunehmen. Er erläutert dies kurz. Dieser Vorschlag wird von der Umweltbeiratsvorsitzenden Frau Henning ausdrücklich begrüßt.

 

Die Bürgervorsteherin schlägt vor, diesen Hinweis als neue Ziffer 4 mit aufzunehmen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0