Sitzung: 24.02.2021 Finanzausschuss
Vorlage: WISCH/BV/048/2021
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung
2020 gern. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 56.319,87€ gern. § 82 Abs. 1 GO zu
genehmigen.
Gemäß
vorliegender Jahresrechnung 2020 schließt diese mit insgesamt Soll-Einnahmen
sowie Soll-Ausgaben von insgesamt 1.577.955,05 € ab. Im Vergleich zu den
Ansätzen des HH-Planes 2020 ergibt die Jahresrechnung eine
Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 212.775,20 €, die sich daraus
ergibt, dass gegenüber dem Planansatz die vorgesehene Rücklagenentnahme in Höhe
von 93.900,00 € nicht erforderlich war, ganz im Gegenteil, es konnten der
Rücklage 118.875,20 € zugeführt werden. Somit betrug die Rücklage zum
31.12.2020 insgesamt 1.180.370,69 €. Schulden sind keine vorhanden.
Über-
und außerplanmäßige Ausgaben sind in Höhe von insgesamt 56.319,87 €
angefallen, diese wurden im Einzelnen geprüft, ebenso die Mehreinnahmen in Höhe
von 215.560,60 €, die zum größten Teil auf die Parkentgelte entfallen. Die
Mindereinnahmen weisen insgesamt 47.676,55 € auf, die ursächlich auf die
Gewerbesteuerausfälle in Höhe von 40.282,75 € zurückzuführen sind.
Die
Jahresrechnung 2020 weist einen ausgeglichenen Verwaltungs- sowie
Vermögensaushalt auf.
Nach eingehender Prüfung des vorliegenden Zahlenwerks kommt der Finanzausschuss einstimmig zu folgendem
Stimmberechtigte: |
3 |
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Ja-Stimmen: 3 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |