Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2020 gern. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 56.319,87€ gern. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.


Gemäß vorliegender Jahresrechnung 2020 schließt diese mit insgesamt Soll-Einnahmen sowie Soll-Ausgaben von insgesamt 1.577.955,05 € ab. Im Vergleich zu den Ansätzen des HH-Planes 2020 ergibt die Jahresrechnung eine Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 212.775,20 €, die sich daraus ergibt, dass gegenüber dem Planansatz die vorgesehene Rücklagenentnahme in Höhe von 93.900,00 € nicht erforderlich war, ganz im Gegenteil, es konnten der Rücklage 118.875,20 € zugeführt werden. Somit betrug die Rücklage zum 31.12.2020 insgesamt 1.180.370,69 €. Schulden sind keine vorhanden.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind in Höhe von insgesamt 56.319,87 € angefallen, diese wurden im Einzelnen geprüft, ebenso die Mehreinnahmen in Höhe von 215.560,60 €, die zum größten Teil auf die Parkentgelte entfallen. Die Mindereinnahmen weisen insgesamt 47.676,55 € auf, die ursächlich auf die Gewerbesteuerausfälle in Höhe von 40.282,75 € zurückzuführen sind.

Die Jahresrechnung 2020 weist einen ausgeglichenen Verwaltungs- sowie Vermögensaushalt auf.

Nach eingehender Prüfung des vorliegenden Zahlenwerks kommt der Finanzausschuss einstimmig zu folgendem


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0