Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der im Rahmen der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bebauungsplan Nr. 71 für das Gebiet „nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofsweg und westlich der Strandstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen. 

 


Herr Dr. Heisel geht kurz auf die Planänderungen ein, aufgrund derer die erneute Beteiligung durchgeführt werden musste. Die erneuten Stellungnahmen und die darauf erarbeiteten Abwägungsvorschläge werden kurz erläutert.

 

Anschließend ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0