Beschluss:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

  1. Für das Untersuchungsgebiet „Ortsmitte“ sind die vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB durchzuführen. Der gegenüber dem Beschluss vom 30.01.2020 veränderte Untersuchungsbereich ist dem dieser Beschlussvorlage beigefügtem Lageplan zu entnehmen.

 

  1. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für das veränderte Untersuchungsgebiet ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 


Nach Erläuterung des Sachverhaltes durch den Bürgermeister ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0