Beschluss:

Der FA empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.799,01€ gem. §82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 


Der Kämmerer Herr Hirsch erläutert die Jahresrechnung 2020. Diese beinhaltet unter anderem Mehreinnahmen, die hauptsächlich auf höhere Zuweisungen für den Kindergarten zurückzuführen sind. Auch die Personalkosten sind geringer ausgefallen, als zunächst erwartet wurde. Aber auch die Minderausgaben für Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten haben dazu beigetragen, dass der Jahresabschluss positiver ausgefallen ist, als zunächst im Oktober 2020 noch angenommen.