Sitzung: 03.02.2021 Gemeindevertretung
Bürgervorsteher Meggle verpflichtet Herrn Wilhelm Kuhn per Handschlag gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in die Tätigkeit ein.
Sitzung: 03.02.2021 Gemeindevertretung
Bürgervorsteher Meggle verpflichtet Herrn Wilhelm Kuhn per Handschlag gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in die Tätigkeit ein.