Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

2.    Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „zwischen Große Mühlenstraße, Mühlenberg und Bahnlinie“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung endgültig zu beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

3.    Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Begründung und der Verfahrensakte dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl führt in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0