Der Grünordnungsplan für den B-Plan Nr.10 sieht einen ergänzenden Ausgleich außerhalb des Planbereichs vor. Der Grunderwerb dafür ist das Flurstück 34/2.Die als Kompensationsfläche "Kronsberg" ausgewiesene Fläche ist lt. Plan nach Osten mit einer zweireihigen Decke zu versehen; der "Rest" unterliegt der Sukzession.

Nach Rücksprache mit dem LLUR und der UNB, Kreis Plön, können auf der Sukzessions-fläche temporäre Laichgewässer angelegt werden, ohne dafür neue Ausgleichsflächen schaffen zu müssen. Dafür werden öffentliche Gelder über die AktivRegion beantragt.