Nach einer kurzen Einleitung durch den Ausschussvorsitzenden erläutert Herr Diekmann als Planer das Konzept der Anlage. Es sind max. 40 Wohneinheiten a’ 50m2 in dem geplanten Gebäude möglich. Bei Bedarf kann eine Pflegestation eingerichtet werden für max. 30 Personen. Die Pflege wäre eine Gruppenpflege. Das vorgesehene Atrium kann abgeschlossen werden, damit Demenzkranke sich nicht unbeaufsichtigt entfernen können. Dem Wunsch der Gemeinde, nach Osten hin eine angemessene - also mindestens einen 3m breiten bepflanzbaren Grünstreifen - Abgrenzung einzuplanen, ist aus planerischen Gründen nicht möglich; das Gebäude kann nicht "gestaucht" werden.

Eine lange Diskussion wurde über die Art der Fassade geführt, da dem Ausschuss drei Vorschläge zur Beratung vorgelegt wurden. Das große massive einstöckige Gebäude kann mit einem ortsüblichen Sichtmauerwerk versehen werden; es wäre landschaftstypisch, hätte aber den Nachteil eines geringeren Wärmeschutzes für das Gebäude und würde auch zu Lasten der Wohnraumfläche gehen. Die Alternative ist ein Wärmedämmverbundsystem; es bietet. einen optimalen Wärmeschutz, ist raumsparend und auch wesentlich kostengünstiger - unter dem Aspekt des sozialen Wohnungsbaus ein nicht unwesentliches Argument. Die Fraktionen werden aufgefordert, über die Art der Fassade einen Vorschlag zu erarbeiten.

Viele angesprochene Details - wie Art der Solitärbäume, Heckenpflanzen usw. - werden in einem Durchführungsvertrag geregelt.

Zu prüfen ist auch das Begehren, ob wassergebundene Wege - im Süden und Westen des Planbereichs - für gehbehinderte ältere Menschen gefahrlos zu benutzen sind und ob es vertretbar ist, ohne Bürgersteig ältere Menschen die Straße im Osten benutzen zu lassen.