Der Vorsitzende erläutert in seiner Einleitung den Stand der Planung.

Arch. Kuehle verweist in seiner Erklärung auf die durchgeführte Einwohnerversammlung mit den Hinweisen auf die Veränderungen im Randbereich der Kleingärten. Der Bebauungsplan als Angebotsplan wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungs-plan ersetzt. Dieses Vorgehen ist mit dem Kreis abgesprochen und dient der Vereinfachung. Die Erläuterungen weisen ~.m Osten auf den Versatz dreier Hütten hin, auf einen Grünstreifen im Bereich des Parkraumes von ungefähr 1,75 m und der Einfassung des zu erhaltenden Gartengeländes durch eine nicht immer durchgehende Hecke. Die Art ist noch zu bestimmen. Zu klären ist auch die Frage, ob nicht die Schwere der Fahrzeuge letztendlich doch den nach Vorgaben gesicherten Wurzelraum der Linden im Westen beeinträchtigt und somit langfristig die Linden zum Absterben bringen . Wer wäre dann für den Eratz zuständig?

Nach Aussage des Planers bleibt der Kirche ein Zugang von 5m Breite, um auf das Grundstück "Kompost" zu fahren.

Die Gartenanlage ist ausgewiesen und somit im Bestand gesichert. Auch das Gebäude hat einen Sonderstatus bekommen und kann nur als Altenwohnanlage incl. Pflege genutzt werden. Jegliche andere Nutzung ist ausgeschlossen. Das Gebäude überschreitet wegen der Sondernutzung das; Längenmaß (ist nach LBO möglich).Es werden 3900m2 versiegelt, die Dachneigung beträgt max. 15°, die Gebäudehöhe beträgt 40mNN. Der kleine Parkplatz neben der Bushaltestelle ist nur als Bestand in die Zeichnung aufgenommen worden.

Die ausgewiesenen Straßenprofile fordern wegen der geringen Breite Schrittgeschwindigkeiten. Die Fahrbahnbreite im Bereich C-C sind abgestimmt auf die Erfordernisse des Brandschutzes und der Müllfahrzeuge. Zu prüfen ist der Hinweis auf die Enge der Einfahrt von der L 50 zum Betreuten Wohnen für große Fahrzeuge, wenn man aus Richtung Schönberg kommt.

Das Schallgutachten ist abgestimmt und in seinen Aussagen bei der Planung berücksichtigt. Eine Erweiterung der Nutzungsfläche bzgl der Getreide-/Düngelagerung jenseits der Bahnschienen ist nach Aussage des Amtes z.Zt. nicht vorgesehen.

In den Textteil zum B-Plan Nr.11 ist unter Punkt 2 die Ergänzung Fotovoltaik aufzunehmen und eventuell auch unter Punkt 1 B) Hospiz.

 

Das Verfahren für diesen B-Plan Nr.11 hat sich vom Angebotsplan zu einem vorhabenbezogenen B-Plan entwickelt. Diese Umstellung muss von der Gemeindevertretung gebilligt werden. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig die Verfahrensumstellung.

 


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0