Es wird vorgetragen, dass auf Seite 206 des Ortsentwicklung- und Tourismuskonzeptes die Öffnung des Seesternweg angesprochen wird. Es wurden bereits 100 Unterschriften gesammelt gegen eine Öffnung des Seesternweg, es wird gefragt, wer hierfür zuständig ist und wo die Argumente gegen die Öffnung vorgetragen werden können. Ausschussvorsitzender Cordts verweist auf das Verkehrskonzept. Bürgermeister Kokocinski ergänzt, dass heute die Bestandsaufnahme des Verkehrskonzeptes vorgestellt wird, es wird jedoch noch eine umfassende Beteiligung der Bürger*innen* geben. Soweit es schon eine Petition gibt, kann diese gern schon an den Bürgermeister gegeben werden.

 

Es wird auf die Situation des Parkens während der Saison im Linauweg hingewiesen. Es fahren dort sehr viele Fahrzeuge hinein, um einen Parkplatz zu suchen, obwohl kein Gegenverkehr möglich ist. Insbesondere an den Wochenenden ist die Situation katastrophal. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass der Punkt im Protokoll aufgenommen und im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzeptes behandelt wird. Das Verkehrskonzept wird im Rahmen der Bürgerbeteiligung auch im Internet einsehbar sein  

 

Weiter wird eine Planung im Bereich des Seesternweg angesprochen. Es stellt sich die Frage, ob für den Fall, dass ein mehrgeschossiges Hotel gebaut werden soll, im Rahmen der Gleichbehandlung auch in Brasilien und am Schönberger Strand ein solches Gebäude entstehen könnte. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass der bisherige Bebauungsplan für den Bereich des Seesternweg aufgehoben wurde. Es ist jedoch möglich, dass ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird, sobald das erforderlich werden sollte. Herr Griesbach ergänzt, dass die Gemeinde die Planungshoheit über ihr Gebiet hat und dafür stellt sie jeweils für den betroffenen Bereich einen Bebauungsplan auf. Die Inhalte der Bebauungspläne werden dabei immer individuell aus rein städtebaulicher Sicht beurteilt. Der Gleichheitsgrundsatz gilt hier nicht, denn als Konsequenz müsste man sich vorstellen, dass in so einem Falle im gesamten Ort ein Anspruch bestehen würde, mehrgeschossige Gebäude zu errichten.