Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Brodersdorf (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung — GewässerUnhGebSa)" in der Fassung des neuen vorgelegten Entwurfs (ohne § 6 Abs.2 Nr.5). Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessenentscheidungen schließt sich die Gemeindevertretung an.


Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage.

 

Er gibt folgende Änderungen bekannt:

 

-       § 6 Abs. 2 Nummer 5 „bei Gewerbebetrieben mit gewerblich bedingtem Abwasser  1,0 Gebühreneinheiten für jede angefangenen 2.500 m3 Abwasser im Jahr“ wird ersatzlos gestrichen.

 

Er begründet, dass ein solches Vorgehen durch Gewerbebetriebe nicht mehr zulässig sei und daher nicht in die Satzung mit aufgenommen werden müsse.

 

Gemeindevertreterin von Guerard möchte wissen, ob die Satzung noch im Jahr 2020 bekannt gegeben würde.

 

Der Vorsitzende bejaht diese Frage.

 

Er lässt über die neue Fassung der Satzung abstimmen.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0