Bürgermeister Schlabritz nimmt Bezug auf den Grundsatzbeschluss „Mitglieder Finanzausschuss“

 

Er führt in den Tagesordnungspunkt ein, indem er die Problematik, aus der letzten Sitzung des Finanzausschusses darlegt. Bedingt durch die Abwesenheit eines Ausschussmitgliedes, war die Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht mehr gegeben.

 

Die Möglichkeit der Bestimmung eines 4. bzw. 5. Ausschussmitgliedes oder Ersatzmitgliedern wird zur Diskussion gestellt.

 

Nach kurzer Beratung spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, die Bestimmung von Ersatzmitgliedern sowie die notwendige Änderung der Hauptsatzung als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung aufzunehmen.

 

Sodann wird Bezug genommen auf den Grundsatzbeschluss „Videokonferenzen“.

In Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie wird die Durchführung von kommunalen Sitzungen per Videokonferenz thematisiert. Festgehalten wird, dass die Durchführung der Gremiensitzungen weiterhin unter tatsächlicher Anwesenheit der Gremienmitglieder erfolgt. Aufgrund des Anwesenheitsrechtes der Öffentlichkeit, muss jedoch die Möglichkeit gegeben sein, diese in Präsenz abgehaltenen Sitzungen, zeitgleich im Internet oder auf andere digitale Art und Weise zu übertragen.

 

Der Gemeindevertreter Herr Mordhorst regt an, eine Entscheidung hierüber zu vertagen, bis mehr Erfahrungswerte durch andere Gemeinden vorliegen.

Gemeindevertreter Johanning geht insbesondere auf die technischen Voraussetzungen und die hiermit verbundenen Kosten ein, welche hierfür unabdingbar sind. 

 

Insgesamt kommt der Wunsch an die Verwaltung auf, zu erfahren wie andere amtsangehörige Gemeinden mit dieser Thematik umgehen und inwieweit eine gebündelte Anschaffung technischer Möglichkeiten zu einem Kostenersparnis der einzelnen Gemeinden führen kann. Die gesammelten Informationen könnten sodann zwecks Erörterung mit in die nächste Gemeindevertretersitzung genommen werden.