Beschluss:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 370 %, sofern der Nivellierungssatz der Grundsteuer B auf 363 % erhöht wird.


Die Gemeinde Barsbek muss mit geringeren Schlüsselzuweisungen im Vergleich

zum Vorjahr von etwa 10.000 € rechnen. Das liegt im großen Maße an der Erhöhung des

sogenannten Nivellierungssatzes bei der Grundsteuer B, der voraussichtlich von 339 Prozent

auf 363 Prozent erhöht wird. Die Gemeinde Barsbek erhebt selbst lediglich einen Hebesatz

von 330 Prozent. Im Ergebnis bedeutet dieses einen Abzug bei den Schlüsselzuweisungen

von etwa 6.000 €, weil das tatsächliche Grundsteuer B-Aufkommen der Gemeinde auf einen

Hebesatz von 363 Prozent hochgerechnet wird.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0