Beschluss:     Der Bürgermeister bzw. die Amtsverwaltung werden beauftragt, ein Konzept zu entwickeln oder entwickeln zu lassen, welches die Alternativen zu einer „klassischen“ Ausbaubeitragssatzung prüft und entsprechende Vorschläge macht.

 

Die Kosten für die Beauftragung externer Beratung kann der Haushalt zusätzlich tragen, falls keine einfache Gegendeckung im Rahmen des Ansatzes für die Ortsplanung möglich ist.

 


Herr Bürgermeister Kokocinski erläutert den aktuellen Sachstand und verweist auf die Vorberatungen im letzten Haupt- und Finanzausschuss. Die Stadt Oldenburg habe umfängliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Gegebenenfalls könnte man diese noch einmal im Arbeitskreis unter der fachlichen Begleitung von Herrn Gerlach diskutieren. Allerdings wurde ja bereits in der Vorlage deutlich, dass die Amtsverwaltung die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen insoweit nicht befürwortet. Er verweist auf die entsprechenden Ausführungen der Vorlage. Man könnte alternativ überlegen, fachliche Kommunalunternehmen, die für solche Beratungen und die individuelle Betrachtung des Gemeindegebietes zur Verfügung stehen, in eine Sitzung einzuladen.

 

Herr Cordts verweist auf die Haltung der EIS-Fraktion, die diese bereits in der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung deutlich gemacht habe. Die EIS-Fraktion sehe die Notwendigkeit der Erhebung von Beiträgen im Rahmen des Satzungsentwurfs, habe allerdings zum vorgelegten Entwurf der Verwaltung folgende Änderungen:

 

§ 3 Abs. 1:       Hier folge man der als Anlage beigefügten Berechnungstabelle der Verwaltung und stufen die vorgesehenen Prozentzahlen um den Faktor 0,68 ab.

 

§ 4 Abs. 7:       Die Eckgrundstücksregelung entfällt.

 

§ 10 Abs. 3:     Die Erwähnung der Vorauszahlung kann gestrichen werden, da § 11 entfällt.

 

§ 11:                Entfällt.

 

Herr Stelck begründet in diesem Zusammenhang noch einmal den Antrag der SPD-Fraktion und verweist insoweit auch auf seine Ausführungen im letzten Haupt- und Finanzausschuss. Das Oldenburger Modell sei nicht auf Schönberg zu übertragen, und schon gar nicht auf die Schnelle. Wiederkehrende Beiträge bergen Rechtsunsicherheiten und die Abrechnung von Ausbaubeiträgen führe, egal in welcher Form man sie beschließe, zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, bei dem zweifelhaft sei, ob der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag stehe. Auch die vorliegende Satzung sei aus seiner Sicht noch lange nicht fertig, so dass man sich auch hiermit noch viel eingehender beschäftigen müsste. Insgesamt halte die SPD-Fraktion nach wie vor eine Ausbaubeitragssatzung nicht für den richtigen Weg. Man sollte daher unbedingt auch andere Modelle, wie beispielsweise die Erhöhung der Grundsteuer prüfen. Er erläutert noch einige weitere Möglichkeiten.

 

In einer sich anschließenden Diskussion tragen noch einmal die Fraktionen ihre unterschiedlichen Auffassungen insbesondere auch vor einem sog. Gerechtigkeitsgedanken bei der Abwägung unterschiedlicher Modelle, beispielsweise einer Ausbaubeitragssatzung im Vergleich zur Erhöhung einer Grundsteuer vor.

 

Herr Cordts möchte hierzu die Meinung des Bürgermeisters führen.

 

Herr Bürgermeister Kokocinski erläutert, dass man mit beiden Modellen „jemandem weh tue“. Das Gefühl der Ungerechtigkeit sei nach seinem Empfinden aber sicherlich bei einer Ausbaubeitragssatzung größer, da die Straßen nicht nur von den Anliegern, sondern auch von anderen Schönbergern bzw. sogar von außerhalb von Schönberg Wohnenden genutzt werden. Beide Modelle sind aber ein gangbarer Weg.

 

Es schließt sich noch eine kurze Diskussion darüber an, ob sofort am heutigen Abend über das weitere Vorgehen abgestimmt werden soll, oder ob man zunächst noch einmal eine Arbeitskreis Sitzung einberufen sollte. Im Ergebnis soll dies allerdings aufgrund der Pandemie Lage nicht erfolgen.

 

Herr Mainz lässt sodann über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Der Haupt und Finanzausschuss fasst folgenden


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 3

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag angenommen. Eine Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag modifiziert um den Antrag der EIS-Fraktion erfolgt dann nicht mehr.