Beschluss:     Als Folge der durch den Erreger SARS-CoV-2 ausgelösten COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit nach Maßgabe der Corona-BekämpfVO verzichtet die Gemeinde Schönberg für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 auf die Festsetzung und Erhebung von Sondernutzungsgebühren für gewerblich tätige Wirtschaftsbeteiligte aus den Sektoren „Gastronomie“ und „Veranstaltungen“.

 

Beschluss:     Als Folge der durch den Erreger SARS-CoV-2 ausgelösten COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit nach Maßgabe der Corona-BekämpfVO verzichtet die Gemeinde Schönberg für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 ersatzlos auf die Festsetzung und Erhebung von Marktstandsgeldern für den Wochenmarkt.

 


Herr Bürgermeister Kokocinski erläutert beide Tagesordnungspunkte aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam.

 

Die Fraktionen sprechen sich einvernehmlich jeweils für die zweite Variante aus.

 

Bei den Marktstandsgebühren stellt sich für Herrn Lüken noch die Frage, wie sich dieser Beschluss auf eine Neukalkulation der Gebühren auswirken könnte.

 

Auf Vorschlag von Herrn Cordts wird in diesem Beschlussvorschlag der Zusatz „ersatzlos“ aufgenommen, um deutlich zu machen, dass der Verzicht, der jetzt helfen soll, sich nicht später nachteilig für die Marktbeschicker auswirkt.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgende Beschlüsse:


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0