Beschluss:

 

Die Mitglieder/innen des Ausschusses empfehlen der Gemeindevertretung die sich abzeichnenden Möglichkeiten für die Oberflächenentwässerung nicht nur bei der Planung des Feuerstandortes zu berücksichtigen, sondern auf alle Bauvorhaben anzuwenden.

 


Sachverhalt:

 

In der Vorstandssitzung des AZV am 13.11.2020 hat Herr Stieghorst vom Wasser- und Verkehrskontor Neumünster über die Auswirkungen und Anforderungen des Erlasses zum Umgang mit Regenwasser des Landes, der im Oktober 2019 erlassen wurde, berichtet. Coronabedingt war eine persönliche Teilnahme nur den Vorstandsmitgliedern des AZV erlaubt.

Aus diesem Grund ist der Bericht mit seinen Anlagen allen Mandatsträgern/innen vorab zur Kenntnis gegeben.

Zusammengefasst ergibt sich aus dem Bericht, dass dieser Erlass nur in Schleswig-Holstein gilt. Die wasserrechtlichen Anforderungen gelten sofort bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von B-Plänen. Die zulässige Einleitmenge an der Einleitstelle an der Strandstraße wird bei bordvoll auf 2,071 m³/s und ohne Erosion zukünftig auf 84l/s limitiert. 

 

Im Rahmen einer gemeindeinternen Besprechung am 8.12.2020, zu der auch Herr Stieghorst geladen war, hat er weitere Informationen gegeben, die bei der anstehenden Planung des Feuerwehrstandortes berücksichtigt werden müssten, um die zu erwartenden Niederschlagsmengen nicht ableiten zu müssen. Dies gilt auch für alle anderen baulichen Vorhaben in der Gemeinde.

 

Gemeinsam mit Herrn Günther-Schäkel vom AZV, dem Planer Herrn Dr. Heisel und Herrn Rader als Planer für die Feuerwehr sind die sich für die Planung ergebenden Möglichkeiten erörtert und abgestimmt worden. Im Wesentlichen geht es darum, die Versiegelung so gering wie möglich zu halten und mehr auf die Verdunstung mit Grünbedachung und naturnaher Versickerung zu setzen.

Einzelne wesentliche Aussagen aus dem Vortrag von Herrn Stieghorst sind noch mal als Präsentation vorgestellt und erläutert worden.

 

 


Stimmberechtigte: 4

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0