Der Nivellierungssatz der Grundsteuer B wird vom Land auf einen neuen Nivellierungssatz von 363 % erhöhen.  Grundsteuern die darunter liegen, erhalten eine geringe Zuweisung. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in der Gemeinde Barsbek bisher bei 330 %. Hier würde eine geringe Zuweisung greifen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 370 Prozent anzuheben, um den Haushalts 2021 nicht zusätzlich zu belasten.