Beschluss:     Die Dacheindeckung im eingeschossigen Innenbereich einschließlich der Dacheindeckung im Bereich der Baufläche 2 (Nebenanlagen) erfolgt als extensive Dachbegrünung. Im übrigen sind als Materialien Zink oder Folien zulässig.

 


Gemeindevertreter Stoltenberg verlässt den Sitzungssaal. Für die übrigen anwesenden Gemeindevertreter liegen keine Ausschließungsgründe im Sinne des § 22 der GO vor.

 

Herr Kühle erläutert die Planunterlagen. Sein Vortrag wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Er benennt die entscheidungsrelevanten Punkte und stellt sich den Fragen aus den Reihen der Gemeindevertretung.

 

Gemeindevertreter Helms hat persönlich ein massives Problem damit, Gründächer nicht zuzulassen. Angesichts der hohen Versiegelung im Ortsbereich sollte man der Natur etwas zurückgeben.

 

Gemeindevertreter Mainz verweist auf die Diskussion im Bauausschuss. Aus Gründen der Einheitlichkeit sollte dem dortigen Diskussionsergebnis gefolgt werden.

 

Gemeindevertreter Cordts erinnert an ein Schreiben von Frau Krumlinde zum Thema „Gründächer“. Er sei zwischenzeitlich der Auffassung, dass die Möglichkeit, Gründächer zuzulassen aufgenommen werden sollte.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion stellt der Bürgermeister die entscheidungsrelevanten Punkte zur Abstimmung.

 

Der Bürgermeister stellt zunächst die Dacheindeckung zur Abstimmung.

 

 

 


Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

Als nächstes geht er auf die Treppenhäuser ein. Er weist darauf hin, dass Herr Kühle festgestellt und dargestellt habe, dass auch in den anderen Bereichen tatsächlich nicht nur Sichtmauerwerk vorhanden ist. Dies habe er und offensichtlich auch der Bauausschuss nicht so auf der Rechnung gehabt. Er hält daher den Vorschlag des Investors, die Treppenhäuser aufzulockern, für sachgerecht. Als nächstes geht der Bürgermeister auf das 3. Vollgeschoss ein.

 

Gemeindevertreter Mainz erklärt, dass aus Sicht der SPD-Fraktion hier eine weiße Putzform oder eine weiße Verblendung zulässig sein sollte, jedoch kein Blech.

 

Gemeindevertreter Helms erklärt für die CDU-Fraktion, dass dies ebenso gesehen werde.

 

Herr Kühle weist darauf hin, dass das 3. Vollgeschoss und die Treppenhäuser gleich gestaltet werden müssten, sonst komme es zu einem Material-Mix. Dies sei nicht wünschenswert.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:     Als Fassadenmaterial im 1. und 2. Vollgeschoss ist grundsätzlich nur Sichtmauerwerk in den Farben rot und rot-braun zulässig. Im Bereich der Treppenhäuser sind abweichend zum Sichtmauerwerk auch Fassaden aus weißem Putz zulässig. Im 3. Vollgeschoss sind nur weiße Putzfassaden zulässig. Die weiteren Fassadenflächen sind entsprechend der vorhandenen Bebauung im B-Plan Nr. 41 anzupassen.

 

Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

 

Als letzten Punkt spricht der Bürgermeister die Nutzung an. Er verweist auf die bisherigen Ausweisungen als Sondergebiet. Jetzt sei eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet vorgesehen.

 

Gemeindevertreter Cordts erkundigt sich, ob das dann theoretisch dazu führen könne, dass nur junge Menschen dort hinziehen. Es stelle sich die Frage, ob man prozentual eine Quote festschreiben könne, um eine Mehrgenerationennutzung zu gewährleisten.

 

Herr Kühle erläutert, dass dies nicht zulässig sei. Ein WA-Gebiet sei ein Gebiet für allgemeines Wohnen.

 

Der Bürgermeister gibt den Hinweis auf eine seinerzeitige Ausweisung als Sondergebiet für gewerblichen Fremdenverkehr und Wohnen. Ggf. könnte man hier ein Sondergebiet „alt und jung“ ausweisen, das eine Mehrgenerationennutzung als Option zulässt. Welche Bezeichnung man für dieses Sondergebiet exakt wähle, sollte in Abstimmung mit dem Planer und der Planungsbehörde festgelegt werden.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:     Die Gemeindevertretung strebt zur Ermöglichung einer Mehrgenerationennutzung die Ausweisung eines entsprechenden Sondergebiets an. Die exakte Bezeichnung für dieses Sondergebiet wird in Abstimmung mit dem Planer und der Planungsbehörde festgelegt.

 

Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

Der Bürgermeister stellt abschließend den gesamten Beschlussvorschlag mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zur Abstimmung.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:    

1.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet „Große Mühlenstraße 20 – 22 „und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

a)    Die Dacheindeckung im eingeschossigen Innenbereich einschließlich der Dacheindeckung im Bereich der Baufläche 2 (Nebenanlagen) erfolgt als extensive Dachbegrünung. Im übrigen sind als Materialien Zink oder Folien zulässig.

 

b)    Als Fassadenmaterial im 1. und 2. Vollgeschoss ist grundsätzlich nur Sichtmauerwerk in den Farben rot und rot-braun zulässig. Im Bereich der Treppenhäuser sind abweichend zum Sichtmauerwerk auch Fassaden aus weißem Putz zulässig. Im 3. Vollgeschoss sind nur weiße Putzfassaden zulässig. Die weiteren Fassadenflächen sind entsprechend der vorhandenen Bebauung im B-Plan Nr. 41 anzupassen.

 

c)    In der Baufläche 2 (Nebenanlagen) ist Holz als Fassadenmaterial zulässig.

 

d)    In den Eingangsbereichen sind nur Stahl/Glas-Konstruktionen zulässig.

 

e)    Die Gemeindevertretung strebt zur Ermöglichung einer Mehrgenerationennutzung die Ausweisung eines entsprechenden Sondergebiets an. Die exakte Bezeichnung für dieses Sondergebiet wird in Abstimmung mit dem Planer und der Planungsbehörde festgelegt.

 

2.    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Behörden bzw. Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird abgesehen.

 

Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

Herr Kühle verabschiedet sich.

 

Gemeindevertreter Stoltenberg betritt den Sitzungssaal.

 

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die TOP`s 10 und 11 zusammenzufassen, da sie inhaltlich zusammengehören. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.