Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 für das Gebiet „Seesternweg 1 bis 31 (ungerade Hausnummern) zwischen Seesternweg und Landesschutzdeich“ einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 27.05.2004 aufzuheben.

 

  1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist im Probsteier Herold öffentlich bekannt zu machen.

 


Herr Griesbach erläutert nach Bitte des Vorsitzenden den Sachverhalt.

 

Im Anschluss fragt Herr Franke, welches Baurecht nach Einstellung des Verfahrens gilt.

Darauf erklärt Herr Griesbach, dass es dann keinen Bebauungsplan gibt und sich ein Vorhaben nach § 34 BauGB einfügen müsse. Der F-Plan stellt dieses Gebiet als Fläche für gewerblichen Tourismus und Wohnen dar (GTW). Sollte ein entsprechender Bauantrag gestellt werden, kann jederzeit ein Aufstellungsbeschluss eines neuen Bebauungsplanes gefasst werden, womit alle Plansicherungsinstrumente (Rückstellung und Veränderungssperre), die nach BauGB möglich sind, zur Verfügung stehen.

 

Da weiter keine Fragen bestehen, ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0