Der Vorsitzende informiert über den Sachstand und die Entwicklung der Verhandlungen an den entsprechenden Sitzungen am 13.02.2020, 01.07.2020, 17.07.2020, 28.10.2020 und 11.11.2020.

 

Bürgermeister Mönkemeier erläutert die Notwendigkeit der ausgesprochenen Kündigung für eine neue Nutzungsvereinbarung. Darin geht er auch im Besonderen auf den Vorwurf Herrn Brockmanns ein, der in einem Schreiben an die SSG-Mitglieder schrieb, die SSG sei von der Gemeinde nicht willkommen. Der Bürgermeister bittet dabei um einen ehrlichen und sachlichen Umgang miteinander, um für alle Beteiligten ein vernünftiges Ergebnis zu erzielen.

 

Herr Brockmann wiederholt den Ablauf der Verhandlungen aus seiner Sicht. Er/Die SSG sieht in der angebotenen Nutzungsvereinbarung mit einer Jahresmiete von 540€ eine Steigerung von 14,8%. Die SSG hat weiterhin Gesprächsbedarf und sieht auch noch Gesprächsmöglichkeiten.

Der Vorsitzende geht noch einmal auf die ausgesprochene Kündigung ein und warum diese nötig war. Er bringt eine Übergangsfrist ins Gespräch, die eine weitere interne Besprechung der SSG ermöglichen könnte. Dabei erfolgt der Hinweis, dass es mit dem Beitrag der SSG sich nur um einen Teilbeitrag zur Deckung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten des DGH handelt. Ebenso weist der Vorsitzende darauf hin, dass die SSG unabhängig ist und die Gemeinde nicht die Existenzsicherung des Vereins betreiben kann.

 

Bürgermeister Mönkemeier äußert sich zu den genutzten Tagen der SSG. Den Fortbestand der SSG aufrecht zu erhalten ist nur Aufgabe der SSG. Die Gemeinde ist mit Angeboten deutlich entgegen gekommen und muss bei laufenden Fehlbeträgen in den Haushalten der letzten Jahre darauf achten, mögliche Einnahmequellen auch zu nutzen.

 

Herr Brockmann sieht weiter das Problem in der Kündigung zum 31.12.2020.

Der Bürgermeister lehnt eine Verhandlung nur um des Verhandelns Willen ab. Eine Übergangslösung wird und wurde der SSG bereits in Aussicht gestellt. Die Gemeinde wolle die SSG nicht hängen lassen.

 

Herr Burmeister vergleicht die SSG mit AWO und Feuerwehr hinsichtlich der Beiträge und des Werdegangs im DGH.

 

Der Vorsitzende geht auf die ehemaligen Nutzungsvereinbarungen ein, die allesamt nur sehr wenig Änderungen beinhalteten.

 

Herr Reimers erwähnt, dass AWO und SSG gleichermaßen gemeinnützig sind.

 

Herr Schönborn stellt die Nutzung der Räumlichkeiten von der SSG aus seiner Sicht dar.

 

Herr Brockmann beziffert den angebotenen Betrag von 540 € mit 10% des Umsatzes der SSG. Das übersteige die Möglichkeiten der SSG, sie habe damit keine Planungssicherheit mehr und ihnen würden Handschellen angelegt.

 

Herr Hofmeister stellt eine mögliche Kostenbeteiligung der AWO in Aussicht.

 

Herr Mönkemeier erachtet die Kostenbeteiligung der AWO nur bei einer Zusammenlegung der AWO-Ortsvereine Lutterbek und Wendtorf für nötig.

 

Herr Burmeister fragt, was die auswärtigen Nutzer für das DGH bezahlen. Herr Mönkemeier beantwortet die Frage.

 

Weiteres wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen.