Aus formellen Gründen weist der Vorsitzende darauf hin, dass Herr Steen als Mitglied der SSG an der Abstimmung TOP 8 wegen Befangenheit nicht teilnehmen kann. Abweichend zum Ausschluss der Öffentlichkeit werden Herr Steen und Herr Brockmann zur Beratung, jedoch nicht zur Beschlussfassung, im nichtöffentlichen Teil eingeladen.

 

Der Beschluss dazu erfolgt einstimmig.