Sitzung: 08.12.2020 Planungsausschuss (bis 08.07.2021)
Vorlage: SCHÖN/BV/567/2020
Beschluss:
1. Der Planungsausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während der öffentlichen
Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen gemäß den
vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen.
2.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf
der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „zwischen Große
Mühlenstraße, Mühlenberg und Bahnlinie“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der
vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung endgültig zu
beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der
vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.
3.
Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der
Begründung und der Verfahrensakte dem Innenministerium zur Genehmigung
vorzulegen.
Der Vorsitzende bittet hier Herrn Dr. Heisel um Erläuterung.
Nachdem Herr Dr. Heisel kurz das gesamte Verfahren erläutert und auf die wesentlichen Punkte der Planung eingegangen ist, ergeht folgender
Stimmberechtigte: |
8 |
||
Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |