Der Bürgermeister verpflichtet den für die ausgeschiedene Gemeindevertreterin Anette Langner nachgerückten Gemeindevertreter Dr. Malte Raetzell gemäß § 33 Abs. 5 GO per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein.