Ein Einwohner stellt die Frage, warum die Gemeinde die nach seiner Meinung bestehende Rechtspflicht zur Beflaggung öffentlicher Gebäude an gesetzlichen Feiertagen nicht erfüllen würde. Der Bürgermeister entgegnet, dass eine generelle Pflicht zur Beflaggung aller öffentlichen Gebäude nicht bestehen würde, die Gemeinde Prasdorf auch nicht über Gebäude verfügen würde, die unter den entsprechenden Flaggenerlass des Landes fallen würden und im Übrigen hierfür bislang schlicht kein Personal zur Verfügung stand.