Es geht folgende Empfehlung an die GV:

Eine Reparatur der jetzt bekannten Schadstellen im Regenwasserkanal soll möglichst erst in 2022 durchgeführt werden. Bis dahin soll ein Gesamtkonzept zur Regenwasser-Sanierung erarbeitet werden einschließlich einer RW-Satzung.


Für die Anpflanzung von 3 Bäumen wird ein Betrag von 300,-€ aus der HHSt. Grünpflege bereitgestellt.

Das Feuerwehrbudget wird von 12.000 € auf 15.000 € erhöht, da durch die Zusammenlegung der Feuerwehren Krummbek und Bendfeld der Betrag von 3000 € für neue Bekleidung notwendig wird. Außerdem wird für die Beklebung der 3 Fahrzeuge mit dem neuen Namen mit 170 €/Fahrzeug gerechnet (=510 €) und für das neue Wappen mit 260 € . Diese Beträge ( gesamt ca. 770 €) werden zwischen Krummbek und Bendfeld aufgeteilt (60/40%)

Weiterhin sollen 1000 € in den Vermögenshaushalt eingestellt werden, falls für die Ausrüstung eine dringende Anschaffung benötigt wird.

Die zu erneuernden Tragkraftspritzen sollen erst in 2022 angeschafft werden. Es wird das Problem der Reparatur der Waschmaschine mit der Mischanlage zum Imprägnieren angesprochen, die Unkosten von ca. 4000 € verursachen würden. Herr Hirsch hat darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme als Fehlbedarfsgemeinde nicht anerkannt wird. Diese soll daher zurückgestellt werden. Besprochen wird, dass der Wehrführer mit anderen Wehren gemeinsam Druck auf die Kreisfeuerwehrzentrale ausübt, um die Probleme bei der Reinigung der Kleidung zu beseitigen. Schließlich wurde die Einrichtung in Preetz aufgebaut, um zusätzliche dezentrale Strukturen zu vermeiden.

Regenwasser- und Schmutzwasserkanal: Von den gebildeten Abschreibungsrücklagen im Schmutzwasserhaushalt sollen ca. 35.000 € für die im Rahmen der SÜVO notwendigen Maßnahmen in den noch fehlenden Bereichen für Filmung, Spülen, Zustandsbewertung und Erstellen eines Sanierungskonzeptes bereitgestellt werden. Herr Hirsch erläutert ausführlich die Auswirkungen im Haushalt. Auch eine Regenwasserkanalinspektion wird von ihm haushaltstechnisch erläutert, da Krummbek noch keine Regenwassersatzung hat. Sollte zukünftig ein ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden können, könnte die Gemeinde die RW-Sanierung auch ohne RW-Satzung durchführen.