Sitzung: 24.11.2020 Finanzausschuss
Die
Auswirkungen des neuen Kita-Gesetzes auf die Finanzierung der Kindertagespflege
und die entsprechende Darstellung im Haushaltsplan wurden erläutert. Die
diesbezügliche Planung in der Vorlage STOLT/BV/050/2020 passte zur
zwischenzeitlich vorliegenden genaueren Berechnung der Kita-Kosten. Somit waren
keine Anpassungen im Haushaltsplan 2021 bezüglich der Kindertagespflege
erforderlich.
Kein
Beschluss unter diesem TOP.