Die Auswirkungen des neuen Kita-Gesetzes auf die Finanzierung der Kindertagespflege und die entsprechende Darstellung im Haushaltsplan wurden erläutert. Die diesbezügliche Planung in der Vorlage STOLT/BV/050/2020 passte zur zwischenzeitlich vorliegenden genaueren Berechnung der Kita-Kosten. Somit waren keine Anpassungen im Haushaltsplan 2021 bezüglich der Kindertagespflege erforderlich.

 

Kein Beschluss unter diesem TOP.