Herr Kühle vom Planungsbüro B2K informiert  einführend zum weiteren Verfahrensablauf. Der Bebauungsplan Nr. 4 sieht eine Wohnbebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern vor und den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einem integrierten Dorfgemeinschaftshaus.

 

Herr Kühle stellt die Planung im Vorentwurf in den Grundzügen vor. Die abschließende Abstimmung mit dem LBV SH steht noch aus und die Verlegung der OD-Grenze Richtung Kreisel

muss beantragt werden. Die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus erfolgt über die Schönberger Straße. Die Zufahrt zur Wohnbebauung erfolgt über die Straße Tammbrook. Eine Wendemöglichkeit ist im B-Plan Nr. 4 vorgesehen und zwingend erforderlich. Das angrenzende Grundstück beinhaltet mit dem B-Plan Nr. 3 Baurechte, aufgrund dessen werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich, auch im Bereich der Stellplätze. Das Feuerwehrgerätehaus ist in L-Form geplant, mit einem seitlichen Schenkel. Für die Wohnbebauung werden nachfolgende Varianten vorgeschlagen:

 

  1. Variante: 2 Wohngebäude, mit einmal 4-5 Wohneinheiten und einmal 6-7 Wohneinheiten. Die Wohngebäude sind mit einem typischen Satteldach geplant, damit an die örtliche Baustruktur angepasst. Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder usw., sowie eine kleine Spiel- u. Rasenfläche. Bei einer Vielzahl von Stellplätzen sind Schallschutzmaßnahmen von ca. 1,50 m Höhe erforderlich. Pro Wohnung  sind 2 Stellplätze vorgesehen.
  2. Variante: 2 Wohngebäude mit jeweils 6 Wohneinheiten. Die Gebäude nebeneinander angeordnet mit einem Abstand von 12 m. Bei dieser Aufteilung der Stellplätze sind keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich, allerdings ist ein möglicher Schattenwurf zum Nachbargrundstück zu prüfen.
  3. Variante: beide Wohngebäude wie in der Variante 2 mit der gleichen Anzahl der Wohneinheiten, aber anders angeordnet. Dabei besteht ein Abstand von 6 m (=Mindestabstand) zwischen den Gebäuden. Die Verschattung zum Nachbarn ist bei dieser Anordnung der Wohngebäude zu vernachlässigen. Die Parkplätze bei dieser Variante werden insgesamt zum Tammbrook angeordnet.

 

Ein Lärmgutachten ist zu beauftragen, außerdem ist zeitnah ein Bodengutachten in Auftrag zu geben. Im städtebaulichen Vertrag kann ein sozialer Wohnungsbau geregelt werden. Wie gewünscht, können Ferienwohnungen im B-Plan ausgeschossen werden. Mit Hinblick auf die Niederschlagswasserbeseitigung könnten versickerungsfähigen Oberflächen und Gründächer auf den Nebengebäuden gefordert werden.

Außerdem könnte für die Straße Tammbrook eine verkehrliche Stellungnahme in Auftrag gegeben werden, allerdings sind die Straßen-Mindestanforderungen erfüllt. Die weiterführende Straße vom Tammbrook kommend und Ein- u. Ausfahrt über die Kreisstraße, ca. 150 m, könnte verkehrssicher hergestellt und ggfs. als Baustraße genutzt werden. Kosten dafür wären zu ermitteln.

 

Herr Kühle schlägt vor, mit allen 3 Varianten (Planentwürfe mit schriftlicher Erläuterung) in die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu gehen.  

 

Die weiterführende Beratung sollte in der nächsten GV (16.12.2020) bzw. im nächsten BA  (08.12.2020) erfolgen, damit die TÖB-Beteiligung im Januar 2021 erfolgen kann.