Nach verschiedenen Gerichtsurteilen musste die Satzung zur Zweitwohnungssteuer auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt werden. Das bedeutet für Barsbek einen neuen Steuersatz von 27,1 Prozent, um das alte Niveau zu halten.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die neu geplante Satzung des Amtes Probstei anzunehmen. Zudem empfiehlt der Finanzausschuss auch den Hebesatz von 27,1 Prozent zu übernehmen. Zudem empfiehlt der Finanzausschuss eine Wiedervorlage im kommenden Jahr.