Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet „südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt, dass die Frist für die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird. Es wird weiterhin beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können.

 

 


Auf Bitten des Vorsitzenden erläutert Herr Dr. Heisel, dass eine Gesamtabwägung nach der erneuten Auslegung durchgeführt wird. Des Weiteren geht er auf die Änderungen zur bisherigen Planung ein, vor allem auf die angepassten Baugrenzen.

 

Da sich keine Fragen zur vorliegenden Planung ergeben, ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0