Sitzung: 17.11.2020 Gemeindevertretung
Vorlage: WISCH/BV/044/2020
Beschluss:
- Dabei erhält der § 8 der Satzung für den Zeitraum vom 01.01.2019
bis 31.12.2019 folgende Fassung:
„§ 8 Steuertarif
Die Steuer beträgt 8
% der Besteuerungsgrundlage.“
- Für die Zeit ab dem 01.01.2020 erhält
der § 8 der Satzung folgende Fassung:
„§ 8 Steuertarif
Die Steuer beträgt 6 % der Besteuerungsgrundlage.“
Stimmberechtigte: |
8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |