Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Barsbek“. Dabei erhält der § 8 der Satzung folgende Fassung

 

„ § 8 Steuertarif

 

Die Steuer beträgt 27,1 % der Besteuerungsgrundlage.“

 

Zur Überprüfung des Steuersatzes soll diese Thematik jedoch für die Haushaltsplanungen 2022 erneut beraten werden.


Herr Schlabritz führt in den Tagesordnungspunkt ein und schildert den Sachverhalt.

 

Die Notwendigkeit der Einführung einer neuen Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Barsbek wird anerkannt. Aufgrund der Höhe des Steuersatzes von 27,1 % bestehen jedoch innerhalb des Gremiums Unsicherheiten.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0