Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung stellt den Wirtschaftsplan 2021 des Breitbandzweckverbandes Probstei fest

 


Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Wirtschaftsplan 2021 für den Breitbandzweckverband Probstei zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Wirtschaftsplan weist für das Jahr keinen Ertrag und Aufwendungen in Höhe von 166.700 Euro aus, so dass für 2021 ein Jahresverlust i.H.v. 166.700 EUR ausgewiesen wird (der auf neue Rechnung vorgetragen werden kann, da sich die Verluste schrittweise durch die ab 2023 zufließenden Pachteinnahmen ausgleichen lassen). Im Wirtschaftsjahr 2021 erfolgen Sachverständigen- und Steuerberatungskosten in Höhe von 20.000 Euro sowie Personalkostenerstattung an das Amt von 61.600 EUR. Der größte Posten in den Aufwendungen sind die Zinszahlungen für den aufzunehmenden Kredit zur Finanzierung des Breitbandnetzes, die Zinsen werden sich voraussichtlich auf 71.300 Euro belaufen. Vor diesem Hintergrund waren 2021 im Erfolgsplan - neben Aufwandsentschädigungen, Sitzungstagegeldern – nur noch sonstige Kosten (Versicherungen und Beiträge) zu berücksichtigen. Dem Gesamtaufwand von 163.200 EUR steht auf Grund der erst zu tätigen Baumaßnahmen kein Ertrag gegenüber, so dass sich der zuvor schon bezifferte Jahresverlust ergibt. Im Vermögensplan sind Ein- und Auszahlungen in einer Größenordnung von jeweils 11.000.000 EUR veranschlagt worden. Für die Herstellung des Breitbandnetzes im Verbandsgebiet sind  Baukosten i.H.v. 11.000.000 EUR vorgesehen. Die Auszahlungen werden voraussichtlich zunächst durch einen Teil der bewilligte Bundeszuweisung von 1.800.000 EUR sowie durch eine Kreditaufnahme von 9.200.000 EUR gegenfinanziert. Dementsprechend wurde in der Zusammenstellung nach § 12 EigVO der Gesamtbetrag der Kredite für das Jahr 2021 mit 9.200.000 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist mit 4.500.000 Euro auszuweisen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite dagegen mit 0,00 EUR anzugeben. Die Stellenanzahl ist ebenfalls mit 0,00 Stellen festzusetzen (zumal der Zweckverband nach § 9 der Verbandssatzung keine eigene Verwaltung unterhält, sondern vom Amtspersonal geführt wird).

 

Investitionen (und ihre finanziellen Auswirkungen auf Folgejahre)

 

Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2023 werden Investitionen in einer Größenordnung von 26,5 Mio EUR erwartet. Der nicht durch Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich gedeckte Anteil würde kreditfinanziert. Zu den Zuweisungen ist auszuführen, dass mit einem Gesamtbetrag von 5.500.000 EUR gerechnet wird. Hintergrund ist der Umstand, dass Grundlage der vorliegenden höheren Förderzusage im Bereich der Erträge ein geringerer Pachtzinssatz angenommen wurde. Nach den vorliegenden Aussagen des Fördergeldgebers wird bei der Abrechnung der Maßnahme jedoch der echte Pachtzinssatz zu Grunde gelegt.

Die daraus erwachsenden Zins- und Tilgungsleistungen (bzw. Abschreibungen) sollen durch Pachteinnahmen refinanziert werden.

 

Behandlung des Jahresergebnisses

 

Der für 2021 kalkulierte Jahresverlust in Höhe von 163.200 EUR kann auf die neue Rechnung vorgetragen werden; Der Verlust 2021 lässt sich dann schrittweise durch Pachteinnahmen ausgleichen, die der Zweckverband ab 2023 erhalten wird.

 

Herr Körber erläutert noch einmal das Zusammenspiel von Pachtzins, Förderung, Kreditsumme, Zinsen, Liquidität und Abschreibung.

Die „guten“ Jahre sind nun erst einmal vorbei, da erst nach Fertigstellung mit Pachteinahmen gerechnet werden kann.


Stimmberechtigte: 19

 

Ja-Stimmen:  19

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0