Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wendtorf“. Dabei erhält der § 8 der Satzung folgende Fassung:

 

㤠8 Steuertarif

 

Die Steuer beträgt 6,5 % der Besteuerungsgrundlage“

 


Nach kurzer Einführung von Herrn Bürgermeister Heller berichtet der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Ganteföhr über die rechtlichen Hintergründe der Neufassung der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wendtorf. Er geht dabei zurück auf die Erfindung der sog. „Luxussteuer“ im Jahr 1902 zur Finanzierung der Flotte. Das derzeitige Volumen betrage für die Gemeinde ca. 172.000,-- €. Er erläutert die verschiedenen Parameter und geht dabei auf Einzelfälle ein. Darüber habe man sich in der vorherigen Sitzung des Finanzausschusses intensiv Gedanken gemacht ebenso wie über den prozentualen Hebesatz.

 

Nach kurzer Ergänzung von Amtsdirektor Herrn Körber ergeht folgender


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0