Beschluss:

 

1.    Für die 11 gemeindlichen Parkplätze am Dorfplatz ist beim Amt Probstei eine Verkehrsanordnung zu beantragen.

2.    Die Parkzeit für die genannten Parkplätze ist in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf 2 Stunden zu begrenzen.

3.    Durch das Amt Probstei ist beim Kreis Plön zu erfragen, welche personellen, sachlichen und finanziellen Erfordernisse die Gemeinde Probsteierhagen zu Einstellung eines Verkehrsüberwacher / -überwacherin für den ruhenden Verkehr in der Gemeinde zu erfüllen hat.

 


Der Antrag wird durch den AV erläutert. Durch den in 2021 zu erwartenden Bau eines Mehrfamilienhauses auf dem Gelände der VR-Bank wird es zum Wegfall bisher genutzter Parkplätze am Dorfplatz kommen. Dies hat Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des „Alten Cafes“ und der Zahnarztpraxis. Um die Wirtschaftlichkeit und damit auch Arbeitsplätze sicherzustellen sind zeitlich begrenzte Parkplätze im Bereich der genannten Betriebe sicherzustellen. Um besonders die Einhaltung der Parkzeiten auch wirkungsvoll zu überprüfen, bedarf es einer Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Nach eingehender Diskussion ergeht folgender

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0