Zu diesem TOP wurde eine Anlage mit den noch erforderlichen Ausrüstungsgegenständen für den Bauhof überreicht.

Zu den einzelnen Punkten der Liste wird durch den AV die Notwendigkeit eines Ersatzes geschildert. Ein Großteil der Arbeitsgeräte hat ihre Altersgrenze teilweise überschritten  und durch ständigen Ausfall und zum Teil hohe Reparaturkosten rechtfertigen eine Neuanschaffung.

Die Reparatur der Decke im Werkstattgebäude wurde bereits durch die DEKRA angemahnt und kann durch den Bauhof durchgeführt werden.

Der Citroen als Verbindungs- und Unterstützungsfahrzeug wurde bereits als Gebrauchtfahrzeug vor 10 Jahren angeschafft. Die Reparaturen haben sich in der letzten Zeit gehäuft. Nun ist bei der letzten Reparatur festgestellt worden, dass es zu erheblichem Metallabrieb im Getriebe gekommen ist. Die absehbaren Reparaturkosten werden den Zeitwert des Fahrzeuges überschreiten. Für die Anschaffung eines Gebrauchtfahrzeuges wurden Gelder in den Haushalt eingestellt. Einen Beschluss über die Anschaffung der genannten Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände soll unter dem TOP 17.6 erfolgen.