Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stein“. Dabei erhält der § 8 der Satzung folgende Fassung:

 

㤠8 Steuertarif

 

Die Steuer beträgt 11 % der Besteuerungsgrundlage“

 


Bürgermeister Dieterich begrüßt Herrn Tim Tietgen von der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt und übergibt ihm das Wort.

Herr Tietgen erläutert die Notwendigkeit der Erneuerung der Zweitwohnungssteuersatzung sowie  die Anforderungen und Anpassungen dieser neuen Satzung. Dieser Entwurf wurde mit den neuen Erkenntnissen sehr sorgfältig erarbeitet und geprüft und eine bestmögliche Satzung entworfen.  Eine Gerichtsfestigkeit kann allerdings nicht versichert werden. Mit Widersprüchen und Klagen müsse gerechnet werden.

Aus dem Gremium erfolgen noch einzelne Fragen, die von Herrn Tietgen beantwortet werden.

Bürgermeister Dieterich dankt Herrn Tietgen für seine Ausführungen und schlägt vor, den Steuersatz auf 11 % der Besteuerungsgrundlage festzusetzen.


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0