Für das zu errichtende Feuerwehrhaus sollte hinsichtlich des Energiebedarfes für Heizung, Warmwasser und elektrischer Energie eine CO2 Neutralität angestrebt werden. Das bedeutet, dass die Energiebilanz zwischen der von außen zugeführten Energie und der vom Gebäude gelieferten Energie Null ist. Dies soll auch für den ggf. dort zu errichtenden Bauhof gelten. Denkbar wäre, das Gebäude als energieautarkes Gebäude mit Passivhausstandard, mit Ausnahme der Fahrzeughalle(n) und Werkstätten, zu planen. Die Wärmeversorgung könnte z.B. durch eine Nutzung des B-Platzes des Sportvereins als Erdkollektor erfolgen. Der Flächenkollektor würde etwa 1 bis 1,5 m im Boden liegen und der Spielbetrieb auf dem Trainingsplatz kann normal weiterlaufen Hierbei muss aber vorab geklärt werden, ob für diese Nutzung eine B-Plan-Änderung erforderlich wäre. Eine Mitversorgung des SVP-Gebäudes am Sportplatz mit Wärme (Heizung, Warmwasser) sollte bei der Planung berücksichtigt werden. Ziel sollte es sein, dass  die Heizung und Warmwasseraufbereitung im SVP-Gebäude entfallen kann. Die Brauchwassererwärmung sollte über solare Energie (Dach Fahrzeughalle) erfolgen. Das Dach der Fahrzeughalle sollte mit einer Photovoltaik Anlage, die einen Akku als Puffer speist, ausgestattet werden. Es sollte eine Flächenheizung in Aufenthalts- und Umkleideräumen (ggf. auch in der Fahrzeughalle) geplant werden, um diese ggf. im Sommer auch zur Kühlung der Räumlichkeiten zu verwenden. Das Dach für die Gebäudeteile sollte als Gründach, mit Ausnahme der Fahrzeughalle, geplant werden. Das Regenwasser (Dach Fahrzeughalle) sollte genutzt werden können. Für die zuvor genannten Punkte sind die Fördermittel zu ermitteln und es sollte eine Gegenüberstellung der Mehrkosten aus den zuvor genannten Punkten zu den eingesparten Energiekosten bei einer angenommenen Gebäudenutzung von 40 Jahren ermittelt werden. Da sich dieser Tagesordnungspunkt und der neu eingefügte Tagesordnungspunkt 7.4 ergänzen, ist für beide Tagesordnungspunkte ein Beschlussvorschlag erarbeitet worden.