Nach Beantwortung von Fragen und Diskussionsbeiträgen der FA-Mitglieder ergeht folgender Beschluss:

Der FA empfiehlt der GV die Erhebung der Zweitwohnungssteuer mit dem Steuersatz von 6,5%.

 

einstimmig 5 dafür


Herr Amtsdirektor Körber erläutert die neue Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer.