Sitzung: 28.10.2020 Finanzausschuss (bis 07.06.2023)
Vorlage: WENDT/BV/096/2020
Nach
Beantwortung von Fragen und Diskussionsbeiträgen der FA-Mitglieder ergeht
folgender Beschluss:
Der FA empfiehlt der GV die Erhebung der Zweitwohnungssteuer mit dem Steuersatz von 6,5%.
einstimmig 5 dafür
Herr Amtsdirektor Körber erläutert die neue Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer.