Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Schönberg“. Dabei erhält der § 8 der Satzung folgende Fassung:

 

㤠8 Steuertarif

 

Die Steuer beträgt für den Erhebungszeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 12 % der Besteuerungsgrundlage. Ab dem 01.01.2020 beträgt die Steuer 7,5 % der Besteuerungsgrundlage.

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Tietgen von der Amtsverwaltung. Sie führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen. Im Haupt- und Finanzausschuss haben sich noch offene Fragestellungen ergeben, die zwischenzeitlich von der Verwaltung beantwortet worden sind. Herr Tietgen stehe am heutigen Abend für etwaige weitere Detailfragen zur Verfügung.

 

Herr Tiegen beantwortet die Fragen der Gremienmitglieder.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0