Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt ein Innenbereichsgutachten erstellen zu lassen und den Auftrag an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, zu erteilen. Herr Kühle kennt die Gemeinde Höhndorf sehr gut, er war bereits mehrfach für die Gemeinde tätig.

 


Sachverhalt:

 

Das Baugesetzbuch wurde schon vor einiger Zeit dahingehend geändert, dass im § 1 Abs. 5 aufgenommen wurde, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass vor der Entwicklung eines Neubaugebietes auf der sogenannten grünen Wiese geprüft werden muss, ob in der bebauten Ortslage noch ausreichend Freiflächen vorhanden sind, um die wohnbauliche Entwicklung sicherzustellen. Gemeint sind hiermit zunächst die klassischen Baulücken, etwa wenn Grundstücke einen sehr großen Garten haben und dieser vom Hausgrundstück abgeteilt und mit einem Wohnhaus bebaut werden soll. Dazu gehören aber auch landwirtschaftliche Hofstellen, die sich noch in der bebauten Ortslage befinden, aber nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden und sich daher sehr gut für eine Wohnbauentwicklung eignen.

 

Im Landesentwicklungsplan des Landes Schleswig-Holstein ist festgelegt, dass innerhalb der Geltungsdauer des Landesentwicklungsplanes Gemeinden nur um einen bestimmten Prozentsatz ihrer vorhandenen Wohneinheiten wachsen dürfen. Mit Stand vom 31.12.2017 hatte die Gemeinde Höhndorf nach Abfrage beim statistischen Landesamt 193 Wohneinheiten. Die Gemeinde Höhndorf liegt im Ordnungsraum mit Nähe zur Stadt Kiel, sodass der Entwicklungsrahmen für die Wohnbebauung 15 % beträgt. Die Gemeinde Höhndorf kann bis zum Ablauf des Landesentwicklungsplanes dementsprechend um 29 Wohneinheiten wachsen. Von diesem Entwicklungsrahmen sind die Baufertigstellungen seit dem 31.12.2017 abzuziehen. Gemäß dem Bauverzeichnis sind vom 01.01.2018 bis heute 5 neue Wohneinheiten entstanden, sodass derzeit noch ein Wohnbauentwicklungsrahmen von 24 Wohneinheiten besteht.

 

Die Prüfung, ob in der bebauten Ortslage noch Freiflächen vorhanden sind, die sich für eine Wohnbauentwicklung eignen, erfolgt über ein sogenanntes Innenbereichsgutachten. Diese Gutachten werden von Städteplanungsbüros erstellt. Dazu erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme, um zu ermitteln, wo sich denn überhaupt noch Baulücken oder nicht landwirtschaftlich genutzte Hofstellen befinden. Die Flächen werden bewertet, inwieweit sie sich tatsächlich für eine Wohnbebauung eignen würden. Nicht jede Freifläche ist für eine Bebauung geeignet, denn auch das Landschaftsbild wird in die Beurteilung einbezogen und wenn z.B. besondere Sichtbeziehungen auf Denkmale, landschaftsbestimmende Bäume oder Seen o.ä. bestehen, mag sich eine Freifläche ggf. auch nicht für eine Bebauung mit einem Wohnhaus eignen. In die Bestandsaufnahme werden auch unmittelbar an der Ortslage angrenzende Außenbereichsflächen aufgenommen und bewertet, inwieweit sie sich für eine wohnbauliche Ortsentwicklung eignen. Das gilt insbesondere für die Außenbereichsflächen, bei denen die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer schon erklärt hat, dass er auf den Flächen gern ein Wohnbaugebiet entwickeln würde, wenn sich ergeben sollte, dass in der Ortslage nicht mehr ausreichend Freiflächen für die wohnbauliche Entwicklung zur Verfügung stehen.

 

Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Freiflächen wird sodann im Rahmen einer Einwohnerversammlung den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Diese können sich auch gern dazu äußern. Letztlich muss die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer, der über entsprechende Freiflächen verfügt auch willens sein, die Fläche für eine Bebauung mit einem Wohnhaus zu veräußern. Soweit erforderlich wird hierzu auch noch eine direkte schriftliche Beteiligung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erfolgen, um zu ermitteln, ob die Freiflächen kurzfristig, mittelfristig oder langfristig für eine Bebauung veräußert werden sollen. Auch diese Aussagen werden in das Innenbereichsgutachten aufgenommen.

 

Nach der Einwohnerversammlung und ggf. einer Eigentümerbefragung wird das Gutachten entsprechend überarbeitet und den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt. Träger öffentlicher Belange sind dabei der Kreis Plön, das Innenministerium, die Landesplanungsbehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und bei Bedarf noch weitere Behörden. Auch die von den Behörden vorgetragenen Anregungen werden geprüft und ggf. in das Gutachten übernommen. Welche Anregungen übernommen werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen einer Abwägung, wobei gesetzliche Vorgaben und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung keiner Abwägung durch die Gemeindevertretung unterliegen.

 

Abschließend wird das Innenbereichsgutachten der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Zustimmung durch die Gemeindevertretung dient es als Grundlage für die weitere wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Höhndorf.

 

Das Innenbereichsgutachten hat keine Rechtsverbindlichkeit nach außen, es kann von Bürgerinnen und Bürgern nicht durch einen Widerspruch oder eine Klage angegriffen werden. Es dient lediglich dazu, im Falle der Planung eines Wohnbaugebietes auf der grünen Wiese der Landesplanungsbehörde gegenüber nachzuweisen, dass es in der bebauten Ortslage nicht mehr ausreichend Flächen für eine wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde gibt.

 

Die Kosten des Innenbereichsgutachtens liegen je nach Aufwand zwischen 5.000,-- € und 10.000,-- €. Da das Innenbereichsgutachten zwingend erforderlich ist, um ein neues Wohnbaugebiet auf der grünen Wiese zu planen, kann sich die Gemeinde die Kosten als Vorleistung vollständig oder zumindest zu einem Teil von einem etwaigen Erschließungsträger erstatten lassen.

 

Es wird nun empfohlen, ein Innenbereichsgutachten erstellen zu lassen und den Auftrag an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, zu erteilen. Herr Kühle kennt die Gemeinde Höhndorf sehr gut, er war bereits mehrfach für die Gemeinde tätig.

 

 

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0