Beschluss:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Entwurf der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Laboe“ zu

beschließen.

Dabei erhält der § 8 der Satzung folgende Fassung:

 

㤠8 Steuertarif

 

Die Steuer beträgt 9% der Besteuerungsgrundlage“

 


Die Vorlage wird vom Bürgermeister kurz vorgestellt. Er sieht auf Grund der sehr detaillierten Darstellung keinen weiteren Beratungsbedarf über die Satzung. Nur die Festsetzung des Hebesatzes solle diskutiert werden.

 

Herr Plagmann hätte sich im Vorwege Beispielrechnungen gewünscht. Herr Tietgen aus der Steuerabteilung hat zur Sitzung noch Rechenbeispiele vorbereitet und teilt diese aus.

-siehe Anlage zum Protokoll-

 

Frau Bartels ergreift für die Fraktion „Die Grünen“ das Wort und lobt die gut ausgearbeitete Vorlage und die schlüssige Satzung. Da das Ziel, einen ausgeglichen Haushalt vorzulegen, nicht verloren gehen solle, macht sie den Vorschlag den Hebesatz auf 9 % festzusetzen.

 

Herr Slenczek weist darauf hin, dass der  6,6 %ige Hebesatzes gewählt wurde, um die ungefähre Belastung für den Pflichtigen beizubehalten Bei einer Erhöhung müsse man nach neuem Recht unbedingt den Bodenrichtwert berücksichtigen.

 

Nach einigen weiteren Diskussionsbeiträgen erläutert Herr Tietgen nochmal, Vergleiche zu den anderen Umlandgemeinden seien sehr schwierig darzustellen, da die Bodenrichtwerte erheblich voneinander abweichen.

Die meisten Fraktionen sprechen sich für den Hebesatz von 9% aus. Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:3

Befangen: 0