Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung endgültig beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht und der Verfahrensakte zur Genehmigung beim Innenministerium einzureichen.

 


Vor Aufruf des Tops verlässt Herr Mönkemeier wegen des Besorgnisses der Befangenheit gem. § 22 GO das Sitzungsgebäude und übergibt den Vorsitz an Herrn Lamp.

 

Her Lamp führt zunächst in die Thematik ein und erläutert dabei auch die bisherigen umfangreichen Befassungen in den gemeindlichen Gremien. Er übergibt sodann das Wort an Herrn Jeß, um über die Anregungen, Bedenken und Hinweise im Zuge der Offenlegung des F-Plan-Entwurfes zu berichten. Im Rahmen seines Power-Point-Vortrages, der zur Anlage zum Protokoll genommen wird, führt er u.a. aus, dass die Grenze des F-Plan-Gebietes die bereits genutzten Gärten der Bebauung Horsenkrog mit umfasst. Hierbei handelt es sich um die Korrektur eines seinerzeitigen Versehens. Derzeit befänden sich die Gärten nach bauplanungsrechtlichen Maßstäben im Bereich einer Fläche, die eine landwirtschaftliche Nutzung vorsieht.

 

Er weist auch darauf hin, dass die im Einzelfall nach § 34 BauGB bestehenden Baurechte in keiner Weise durch den F-Plan berührt würden. Bei der einen oder anderen Stellungnahme sei hier offenbar ein Irrtum vorhanden. Er erläutert zusammenfassend sämtliche eingegangenen Stellungnahmen und geht dabei auch auf die Abwägungsvorschläge ein.

 

Im Anschluss ergibt sich die Gelegenheit zu Nachfragen aus der Bürgerschaft, in der es u.a. um die Bemessung des bereits vorhandenen Regenrückhaltebeckens aber auch um die Frage der Einbindung der BürgerInnen im Zuge der seinerzeitigen Erstellung des Innenbereichsgutachtens ging. Die Fragen werden beantwortet. Dabei erläutert Herr Jeß auch, dass der LEP keineswegs vorgebe, dass bei der Entwicklung von Wohnbauflächen ein Zuzug ausgeschlossen sei.

 

Der stellv. Bürgermeister geht im Anschluss noch einmal auf die allen vorliegende Vorlage und die gesamten Anregungen, Bedenken und Hinweise ein.

 

Nach Aussprache ergeht folgender


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

Im Anschluss betritt Herr Mönkemeier den Sitzungsraum und übernimmt wieder den Vorsitz