Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung billigt unter Einschluss der vorbeschriebenen Änderungen den vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Krummbek und der Gemeinde Bendfeld gemäß § 19 a GkZ und bevollmächtigt den Bürgermeister zu dessen Abschluss. Dabei ist er befugt, redaktionelle Änderungen am Wortlaut zu vereinbaren, die den Wesensgehalt nicht verändern.


Herr Lage führt in die Thematik ein und weist insbesondere darauf hin, dass die Bewältigung der Aufgabe des Brandschutzes aus eigener Kraft kaum noch möglich sei. Er geht dabei auch auf die Vorgespräche mit den Wehren und der Gemeinde Krummbek ein. Für den nun aufgezeigten Weg habe er bereits Lob von anderer Stelle erhalten. Im Kern bliebe die Aufgabe des Brandschutzes der bei Gemeinde. Die Feuerwehr soll auch nach wie vor im Ort stark verankert bleiben. Die Zusammenarbeit fußt auf der bereits jahrelang geübten Zusammenarbeit im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfestellung und der gemeinsamen Jugendfeuerwehr.

 

Im Zuge der der Aussprache ergibt sich der Hinweis, dass der § 8 gestrichen werden kann, da im § 5 der Vertragsbeginn für den 01.01.2021 bereits geregelt ist. Auf Basis der Vorgespräche war vereinbart worden, dass eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren angestrebt werden soll. Der § 5 Abs. 1 sollte daher sprachlich anders formuliert werden, so dass klar wird, dass eine Kündigung frühestens zum 31.12.2023 möglich ist.

 

Über diese im Wesentlichen redaktionellen Änderungen besteht Einigkeit und es ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0