Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung billigt den vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Krummbek und der Gemeinde Bendfeld gemäß § 19 a GkZ und bevollmächtigt die Bürgermeisterin zu dessen Abschluss. Dabei ist sie befugt, redaktionelle Änderungen am Wortlaut zu vereinbaren, die den Wesensgehalt nicht verändern.


Die Bürgermeisterin führt in die Thematik ein und hebt hervor, dass die beiden Feuerwehren an die Gemeinden Krummbek und Bendfeld herangetreten seien, um eine umfassende Kooperation im Sinne einer Zusammenlegung vorzuschlagen.

 

Sodann übergibt sie das Wort an den Gemeindewehrführer der Gemeinde Krummbek, Michael Wessel, der kurz den Ablauf der Verhandlungen für die geplante Zusammenlegung zwischen den beiden Feuerwehren und den Gemeinden schildert, die sich überaus kooperativ und fruchtbar gestaltet haben. Er führt aus, dass die Mitglieder der beiden beteiligten Feuerwehren sich jeweils einstimmig für die geplante Kooperation ausgesprochen haben. Unter Federführung der Amtsverwaltung wurde dann der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag ausgearbeitet.

 

Er stellt heraus, dass sich bereits jetzt in der praktischen Zusammenarbeit durch die gleichzeitige Alarmierung beider Feuerwehren seit dem Sommer 2020 erhebliche Synergie-Effekte beim Einsatz von Personal und Material ergeben haben. Mittelfristig erwartet er in der Zukunft auch Einsparungen für beide Gemeinden.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Bendfeld führt aus, dass mit der angestrebten Kooperation Neuland betreten werden soll, die durchaus Vorbildwirkung entfalten kann. Zudem stellt er noch einmal klar, dass durch die Zusammenarbeit die Verantwortlichkeit der beiden Gemeinden nicht infrage gestellt wird.

 

Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0