Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros. 

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 für das Gebiet „nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofsweg und westlich der Strandstraße“ zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. Es wird beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen, sie sind während dieser Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind mit einer Frist von 14 Tagen zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts teilt mit, dass die Planung bereits mehrfach im Planungsausschuss beraten wurde. Er bittet Herrn Dr. Heisel die nun noch einmal geänderte Planung vorzustellen.

 

Herr Dr. Heisel erläutert die Planung sodann ausführlich anhand einer Präsentation. Nach der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben sich durch den Architektenwechsel bei der Hochbauplanung noch Änderungswünsche ergeben, sodass die Planung erneut beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt werden muss. Herr Dr. Heisel geht zunächst auf die Abwägung der im Rahmen der Offenlegung vorgetragenen Anregungen ein. Es hat keine schwerwiegenden Anregungen gegeben, mit der Forstbehörde konnte eine einvernehmliche Lösung zur Waldfläche gefunden werden. Zum Schallschutz musste es noch eine Nachbesserung geben, die bereits eingearbeitet ist. Benötigt wird noch eine positive Stellungnahme der Wasserbehörde. Es muss nachgewiesen werden, dass das Regenwasser schadlos beseitigt werden kann. Hierzu fordert die Wasserbehörde hydraulische Nachweise, die jedoch in Arbeit sind. Eine Abstimmung mit der Wasserbehörde wird in Kürze erfolgen. An den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird sich aufgrund der Regenwasserproblematik jedoch nichts ändern. Sodann erläutert Herr Dr. Heisel die Änderungen des Bebauungsplanes. Auf Wunsch der Architekten, ein leicht geneigtes Dach zu bauen, wurde die Festsetzung der Dachform  ganz herausgenommen, sodass nun ein Flachdach, aber auch ein geneigtes Dach oder ein Pultdach entstehen kann. Die Gebäudehöhe wurde dafür von 18 m auf 19,50 m über Normalnull erhöht. Da Außentreppen als Rettungswege eingebaut werden müssen und diese dann innerhalb der überbaubaren Flächen liegen müssen, wurden die Baugrenzen nach Norden und Osten entsprechend erweitert. Die Feuerwehrumfahrt ist dementsprechend reduziert, sie ist dann im Baugenehmigungsverfahren festzulegen. Die überbaubare Grundfläche der Sporthalle ändert sich durch die Erweiterung des Baufensters nicht.

 

Fragen ergeben sich nicht zu der Planung, sodass sich Ausschussvorsitzender Cordts bei Herrn Dr. Heisel bedankt und sodann die Beschlussvorschläge der Verwaltungsvorlage verliest.


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0