Sitzung: 22.10.2020 Gemeindevertretung
Vorlage: KÖHN/BV/057/2020
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Köhn“. Dabei erhält der § 8 der Satzung folgende Fassung:
„§ 8 Steuertarif
Die Steuer beträgt 16,2 % der Besteuerungsgrundlage“
Bernd Doepner erläutert den Tagesordnungspunkt. In Kürze wird die Notwendigkeit des Erlasses einer neuen Satzung und deren Inhalt vorgestellt. Dabei wird auch noch mal auf das Schlechterstellungsverbot hingewiesen. Er spricht sich für dafür aus, für 2019 keinen erhöhten Steuersatz zu beschließen.
Entsprechendes wurde im Finanzausausschuss beschlossen. Dieser empfiehlt der Gemeindevertretung die Annahme der vorliegenden Satzung.
Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag.
Stimmberechtigte: |
11 |
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Ja-Stimmen: 11 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |